Vertrauen Sie auf das jahrelange Know-how Ihrer Sparkasse im Maklergeschäft – gemeinsam finden Sie schnell die richtige Käuferin oder den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe ist Deutschlands größter Maklerverbund.
Für die Maklerleistung fällt eine Provision an, wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Hat keine Vermittlung von Haus, Wohnung oder Grundstück stattgefunden, fallen auch keine Kosten an.
Üblicherweise teilen sich die verkaufende und kaufende Partei die Kosten für die Maklerin oder den Makler.
Informieren Sie sich über die neue Grundsteuer. Hier finden Sie alles Wesentliche, um die neue Steuer besser zu verstehen, sowie eine Übersicht der Daten, die die einzelnen Bundesländer einfordern.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise der Marktführerin bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Die Höhe des Darlehens errechnet sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Eigenkapitals. Je länger die Laufzeit Ihres Darlehens, desto sicherer können Sie planen: Sie wissen, mit welcher monatlichen Rate Sie rechnen können. Doch auch kürzere Laufzeiten haben Vorteile. Denn je kürzer die Laufzeit, desto günstiger sind die Konditionen.
Bringen Sie im Idealfall mindestens 20 Prozent Eigenkapital ein. Einen niedrigen Anteil an Eigenkapital erhöhen Sie, indem Sie die Kosten senken. Das gelingt zum Beispiel, wenn Sie einen Teil der Handwerkerarbeiten selbst erledigen können.
Für eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital sollten Sie eine sichere Einnahmequelle haben, um für die höheren monatlichen Raten aufkommen zu können. Vorteilhaft ist es, wenn Sie zusätzliche Sicherheiten einbringen können – zum Beispiel eine weitere Immobilie, die bereits abbezahlt ist.
Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester kommen Sie schnell, günstig und staatlich gefördert in die eigenen vier Wände. Eine Altersvorsorge, von der Sie schon heute profitieren.
Ihr großes Ziel: ein Eigenheim bauen, kaufen, sanieren oder altersgerecht umbauen. Informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse über zinsgünstige Kredite des Staates.
Auf dem Weg in die eigenen vier Wände unterstützt der Staat Familien mit Kindern und Alleinerziehende künftig mit dem Baukindergeld. Die Förderung gibt’s für Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der S-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Dieter Thumm
Tel.: 07071 205-1494
Fax: 07071 205-1655
Am Lustnauer Tor 2
72074 Tübingen
Gebiet: Tübingen, Ammerbuch, Oberndorf, Bühl, Hirschau, Weilheim und Kilchberg
Elsbeth Kuhn
Tel.: 07071 205-1493
Fax: 07071 205-1655
Am Lustnauer Tor 2
272074 Tübingen
Gebiet: Stadt Tübingen, Hagelloch, Bebenhausen, Pfrondorf, Lustnau, Kirchentellinsfurt, Dettenhausen
Michael Endress
Tel.: 07071 205-1490
Fax: 07071 205-1655
michael.endress@ksk-tuebingen.de
Am Lustnauer Tor 2
72074 Tübingen
Gebiet:
Matthäus Stapf
Tel.: 07071 205-2215
Fax: 07071 205-1655
matthaeus.stapf@ksk-tuebingen.de
Poststraße 26
72108 Rottenburg
Gebiet: Rottenburg und Teilorte, Starzach, Neustetten und Hirrlingen
Lisa Belser
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Fax: 07071 205-1655
Am Lustnauer Tor 2
72074 Tübingen
Gebiet: Stadt Tübingen, Kusterdingen inkl. Härtengemeinden, Gomaringen
Max Neubert
Tel.: 07071 205-2315
Fax: 07071 205-1655
Bahnhofstraße 2
72116 Mössingen
Gebiet: Mössingen, Dusslingen, Nehren, Ofterdingen und Bodelshausen
Assistenz des Immobilien-Teams v.l.n.r. Sandra Fauser, Sylvia Gruber, Michaela Sautter, Annette Braun
Tel.: 07071 205-1491
Fax: 07071 205-1655
Am Lustnauer Tor 2
72074 Tübingen
Backoffice
Seit 1974 sind wir im Immobiliengeschäft im Landkreis Tübingen für unsere Kundinnen und Kunden tätig. Wir haben eine lange Erfahrung und kennen nicht nur den Immobilienmarkt, sondern auch die Entwicklungen auf dem gesamten gewerblichen Sektor.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Gewerbeimmobilien-Berater Herr Michael Endress gerne zur Verfügung.
Michael Endress
Tel.: 07071 205-1490
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michael.endress@ksk-tuebingen.de
Am Lustnauer Tor 2
72074 Tübingen
Gebiet:
Zur Registrierung Ihrer Immobiliensuche über das folgende Formular benötigen wir außer den Pflichtfeldern zwingend folgende Angaben
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur mit vollständig ausgefüllten Angaben ein Suchauftrag angelegt werden kann. Dieser ist für drei Jahre gültig, sofern wir keine andere Information von Ihnen erhalten.
Mögliche Eingaben für die Ortsangabe im Formular sind:
Ammerbuch, Bodelshausen, Dußlingen, Dettenhausen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten, Ofterdingen, Starzach
sowie
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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