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Konten und Services

Unser Vereinsservice macht es Ihnen einfacher

Ob Kunst-, Kultur- oder Breiten­sport: Eine lebendige Vereins­­vielfalt macht den Landkreis Tübingen noch ein Stückchen lebens­­werter.
Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereins­arbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienst­leistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereins­­arbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.

Vertretungsberechtigung bzw. Vollmacht

  • Vertretungsberechtigung / Vollmacht erteilen (PDF)
  • Vertretungsberechtigung / Vollmacht widerrufen (PDF)

Sparkassen-Card

  • Beantragung einer Sparkassen-Card für ein bestehendes Vereinsgirokonto
  • Bitte beachten: Karten­inhaber benötigen eine Vollmacht auf dem Vereinsgirokonto

Online-Banking

  • Beantragung eines Online-Banking-Zugangs für ein bestehendes Vereinsgirokonto
  • Bitte beachten: Vertragsinhaber benötigen eine Vollmacht auf dem Vereinsgirokonto

Das Girokonto im Überblick

  • Eine auf Sie abgestimmte Kombination aus persönlicher und digitaler Beratung in allen finanziellen Vereinsthemen
  • Komfortables Online-Banking auf Computer, Tablet oder Smartphone
  • Attraktives Rabattmodell für Vereine mit Sitz im Landkreis Tübingen möglich

Vereinsgirokonto

  • Beantragung eines Girokontos für Ihren Verein
  • Lastschriften per Online-Banking einziehen

Wie Sie uns erreichen

Für die Übermittlung Ihrer Informationen stehen Ihnen ver­schie­dene Möglich­keiten zur Verfü­gung: 

  • Telefon: 07071 205 5555
  • E-Mail: service@ksk-tuebingen.de
  • Unterstützen Sie die Nach­haltig­keit und über­mitteln Sie uns sensible Daten sicher mit unserem Upload-Service

Zusendung per Post

Kundenservice / 682
Kreissparkasse Tübingen
Mühlbachäckerstraße 2
72072 Tübingen

Unser Angebot für Sie

Unser Angebot für Sie

"WirWunder"

Spendenportal für soziale Zwecke

Ihr Verein möchte ein Projekt umsetzen, welches gemein­nützig ist, einen regionalen Bezug hat und für das Gelder gesammelt werden sollen?

Mit ''WirWunder'' finden gemeinnützige Organisationen eine Plattform, um ihre Projekte und den konkreten Unterstützungs­bedarf vorzustellen. Die Nutzung der Spendenplattform ist durch das Sponsering der Kreissparkasse kostenlos!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Unsere Hüpfburg für Ihr Event

Großer Spaß für die Kleinen

Für öffentliche Feste von Vereinen, Firmen und Institution­en im Landkreis Tübingen stellen wir gerne unsere Sparkassen-Hüpfburg zur Verfügung. 

  • Die Abwicklung übernimmt vollständig das DRK, OV Kirchentellinsfurt-Kusterdingen.
  • An- und Ablieferung, Aufbau und vor allem die sachkundige Betreuung bei Ihnen vor Ort leistet das DRK.
  • Ihr Kostenanteil beträgt lediglich 175 €, die Sie direkt an den DRK, OV Kirchentellinsfurt-Kusterdingen bezahlen. Die weiteren Kosten übernimmt die Kreissparkasse Tübingen.

Versicherungen

Damit Ihr Verein geschützt ist!

Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie in unserer Broschüre

 

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wofür benötigt ein Verein ein Girokonto?

Vereine benötigen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungs­verkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Kreissparkasse Tübingen bietet Ihnen mit dem Girokonto für Vereine den Dreh- und Angelpunkt Ihrer Finanzen. Damit haben Sie alle Vereins­finanzen im Griff und Ihnen bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Vereins­aktivitäten.

Kann ein Verein ein Konto bei der Kreissparkasse Tübingen eröffnen?

Die Kreissparkasse Tübingen fördert traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienst­leistungen für Vereine. Jede Kontoeröffnung wird individuell geprüft. Vereine mit Sitz im Landkreis erhalten ein attraktives Rabattmodell auf unsere Konditionen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Für die Kontoeröffnung benötigen wir einen Auftrag eines Vertretungs­berechtigten/Vorstand des Vereins. Das Formular hierzu finden Sie unter der Rubrik Konten und Services.

Weitere Unterlagen, die wir benötigen sind:

  • Unterschriebene Satzung des Vereins
  • Unterschriebenes Wahl- bzw. Gründungs­protokoll der Mitglieder­versammlung
  • Gültiges Ausweisdokument aller handelnden Personen
  • Kontaktdaten und Steuer-ID der handelnden Personen
 
Bei eingetragenen Vereinen benötigen wir zudem:
 
  • Aktueller Vereinsregisterauszug
Der Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann ich trotzdem bereits ein Girokonto eröffnen?

Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereins­register eingetragen sein. Der Nachweis hierfür ist der Vereins­registerauszug und ist damit unerlässlich.

Anderes gilt bei nicht eingetragenen Vereinen:

Da dieser Verein sich nicht ins Vereins­register eintragen lassen möchte, benötigen wir hier für die Konto­eröffnung auch keinen Vereins­registerauszug.

Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Eingetragene Vereine müssen die Änderung zusammen mit dem Protokoll der Mitglieder­­versammlung beim zuständigen Amtsgericht melden. Erst mit dem aktuellen Vereins­registerauszug, in der die Änderung ersichtlich ist, können wir, die Kreissparkasse Tübingen die Änderung des Vorstands auch am Konto vornehmen. Die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands werden außerdem benötigt.

Nicht eingetragene Vereine müssen uns die Änderung mittels unterschriebenem Wahlprotokoll mitteilen. Auch hier benötigen wir wieder die persönlichen Daten (gültiges Ausweis­dokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands.

Wie erfolgt die Legitimationsprüfung der handelnden Personen, die nicht in Tübingen oder Umgebung wohnen?

Für Personen, die keine Möglichkeit haben, sich einmal persönlich in einer unserer Filialen zu legitimieren und identifizieren bieten wir die Video­legitimation an.

Wir möchten gerne das Vereinskonto online führen. Können für alle handelnden Personen Online-Banking Verträge eingerichtet werden?

Ja, es ist möglich für alle handelnden Personen einen eigenen Online-Banking-Zugang kostenfrei einzurichten.

Kann ich auch Lastschriften für den Verein einziehen?

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie erst einmal eine Gläubiger-­Identifikations­­nummer (Gläubiger-ID). Diese können Sie über die Homepage der Deutschen Bundesbank beantragen.

Um dann über unser Online-Banking Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie einen Online-Banking Vertrag, der für die Funktion Lastschriften freigegeben ist. Des Weiteren benötigen Sie eine Rahmen­vereinbarung für SEPA-Basis-Lastschriften und eine genehmigte Linie, die die Höhe der maximal einzureichenden Last­schriften festlegt. Bitte kommen Sie hierfür auf uns zu.

Um Ihnen die Erstellung und Einreichung von Lastschrifts­aufträgen einfacher zu machen, haben wir Ihnen hier noch zwei Erklärvideos zusammen­gestellt (Stichwort "Sammellastschrift").

Das Vereinskonto soll aufgelöst werden. Was ist hierfür zu tun?

Die Vertretungsberechtigten Personen, die den Verein nach außen hin vertreten, sind zur Auflösung des Kontos berechtigt und dürfen dies unterschreiben. Bitte kommen Sie hierfür auf uns zu.

Welchen Unterschied gibt es zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen?

Der eingetragene Verein ist im Vereins­register eingetragen und ist somit ein rechtsfähiger Verein. Dieser haftet für Verbindlichkeiten nur mit seinem Vereins­vermögen. Der nicht eingetragene Verein ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Das bedeutet, dass jedes Mitglied, das für den Verein handelt, für die Rechts­­geschäfte persönlich haftet.  

Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zu Vereinen?

Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den §§ 21 bis 79.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Für Ihre finanziellen Vereinsfragen sind wir zentraler Ansprechpartner und stehen für Sie per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung.

 

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