Ob Kunst-, Kultur- oder Breitensport: Eine lebendige Vereinsvielfalt macht den Landkreis Tübingen noch ein Stückchen lebenswerter.
Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.
Für die Übermittlung Ihrer Informationen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Kundenservice / 682
Kreissparkasse Tübingen
Mühlbachäckerstraße 2
72072 Tübingen
Ihr Verein möchte ein Projekt umsetzen, welches gemeinnützig ist, einen regionalen Bezug hat und für das Gelder gesammelt werden sollen?
Mit ''WirWunder'' finden gemeinnützige Organisationen eine Plattform, um ihre Projekte und den konkreten Unterstützungsbedarf vorzustellen. Die Nutzung der Spendenplattform ist durch das Sponsering der Kreissparkasse kostenlos!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Für öffentliche Feste von Vereinen, Firmen und Institutionen im Landkreis Tübingen stellen wir gerne unsere Sparkassen-Hüpfburg zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie in unserer Broschüre.
Vereine benötigen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Kreissparkasse Tübingen bietet Ihnen mit dem Girokonto für Vereine den Dreh- und Angelpunkt Ihrer Finanzen. Damit haben Sie alle Vereinsfinanzen im Griff und Ihnen bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Vereinsaktivitäten.
Die Kreissparkasse Tübingen fördert traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. Jede Kontoeröffnung wird individuell geprüft. Vereine mit Sitz im Landkreis erhalten ein attraktives Rabattmodell auf unsere Konditionen.
Für die Kontoeröffnung benötigen wir einen Auftrag eines Vertretungsberechtigten/Vorstand des Vereins. Das Formular hierzu finden Sie unter der Rubrik Konten und Services.
Weitere Unterlagen, die wir benötigen sind:
Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Der Nachweis hierfür ist der Vereinsregisterauszug und ist damit unerlässlich.
Anderes gilt bei nicht eingetragenen Vereinen:
Da dieser Verein sich nicht ins Vereinsregister eintragen lassen möchte, benötigen wir hier für die Kontoeröffnung auch keinen Vereinsregisterauszug.
Eingetragene Vereine müssen die Änderung zusammen mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung beim zuständigen Amtsgericht melden. Erst mit dem aktuellen Vereinsregisterauszug, in der die Änderung ersichtlich ist, können wir, die Kreissparkasse Tübingen die Änderung des Vorstands auch am Konto vornehmen. Die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands werden außerdem benötigt.
Nicht eingetragene Vereine müssen uns die Änderung mittels unterschriebenem Wahlprotokoll mitteilen. Auch hier benötigen wir wieder die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands.
Für Personen, die keine Möglichkeit haben, sich einmal persönlich in einer unserer Filialen zu legitimieren und identifizieren bieten wir die Videolegitimation an.
Ja, es ist möglich für alle handelnden Personen einen eigenen Online-Banking-Zugang kostenfrei einzurichten.
Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie erst einmal eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese können Sie über die Homepage der Deutschen Bundesbank beantragen.
Um dann über unser Online-Banking Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie einen Online-Banking Vertrag, der für die Funktion Lastschriften freigegeben ist. Des Weiteren benötigen Sie eine Rahmenvereinbarung für SEPA-Basis-Lastschriften und eine genehmigte Linie, die die Höhe der maximal einzureichenden Lastschriften festlegt. Bitte kommen Sie hierfür auf uns zu.
Um Ihnen die Erstellung und Einreichung von Lastschriftsaufträgen einfacher zu machen, haben wir Ihnen hier noch zwei Erklärvideos zusammengestellt (Stichwort "Sammellastschrift").
Die Vertretungsberechtigten Personen, die den Verein nach außen hin vertreten, sind zur Auflösung des Kontos berechtigt und dürfen dies unterschreiben. Bitte kommen Sie hierfür auf uns zu.
Der eingetragene Verein ist im Vereinsregister eingetragen und ist somit ein rechtsfähiger Verein. Dieser haftet für Verbindlichkeiten nur mit seinem Vereinsvermögen. Der nicht eingetragene Verein ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Das bedeutet, dass jedes Mitglied, das für den Verein handelt, für die Rechtsgeschäfte persönlich haftet.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den §§ 21 bis 79.
Für Ihre finanziellen Vereinsfragen sind wir zentraler Ansprechpartner und stehen für Sie per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung.
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